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Wärmepumpen-Förderung 2026: So viel Zuschuss ist möglich

Ratgeber · 5 Min. Lesezeit

Wer von Öl oder Gas auf eine Wärmepumpe umsteigt, kann einen erheblichen Teil der Kosten über die staatliche Förderung zurückbekommen. Wir erklären, wie sich der Zuschuss zusammensetzt, wo die Grenzen liegen — und worauf es bei der Reihenfolge der Antragstellung ankommt.

Wie sich die Wärmepumpen-Förderung zusammensetzt

Die Förderung für den Heizungstausch läuft über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und wird als Investitionszuschuss von der KfW ausgezahlt. Sie besteht aus einer Grundförderung und mehreren Boni, die sich addieren — gedeckelt auf einen Höchstsatz.

  • Grundförderung: 30 % der förderfähigen Kosten für den Umstieg auf eine Wärmepumpe.
  • Klimageschwindigkeits-Bonus: zusätzlich 20 %, wenn Sie als Selbstnutzer eine alte funktionstüchtige Öl-, Gas- oder Kohleheizung ersetzen.
  • Einkommens-Bonus: zusätzlich 30 % für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 40.000 € pro Jahr.
  • Effizienz-Bonus: zusätzlich 5 % für Wärmepumpen, die ein natürliches Kältemittel oder Erdreich bzw. Wasser als Wärmequelle nutzen.

Höchstsatz und förderfähige Kosten

Die Boni sind nicht unbegrenzt kombinierbar: Der Gesamtzuschuss ist auf 70 % gedeckelt. Außerdem gilt eine Obergrenze für die anrechenbaren Kosten — für die erste Wohneinheit in einem Einfamilienhaus sind das 30.000 €. Was darüber hinausgeht, zahlen Sie selbst.

Ein Rechenbeispiel: Kostet die komplette Anlage 30.000 € und Sie erreichen 50 % Förderung (Grundförderung plus Klimageschwindigkeits-Bonus), erhalten Sie 15.000 € Zuschuss — Ihr Eigenanteil liegt bei 15.000 €. Mit zusätzlichem Einkommens-Bonus sind bis zu 70 %, also bis zu 21.000 € Zuschuss möglich.

Alle genannten Sätze und Beträge entsprechen dem aktuellen Stand der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und können sich ändern — sie sind Richtwerte ohne Gewähr. Ihren konkreten Anspruch prüfen wir individuell, verbindlich sind die Bedingungen von KfW und BAFA.

Reihenfolge: erst Antrag, dann Auftrag

Der häufigste und teuerste Fehler ist die falsche Reihenfolge. Der Förderantrag muss gestellt werden, bevor Sie den Auftrag verbindlich vergeben. In der Praxis schließt man dafür einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung ab — er wird also erst wirksam, wenn die Förderzusage vorliegt.

Voraussetzung für den Antrag ist außerdem eine Bestätigung des Fachunternehmens (die sogenannte BzA / Fachunternehmererklärung). Ohne ausführenden Fachbetrieb im Boot lässt sich der Zuschuss nicht beantragen.

Typische Stolperfallen

Damit der Zuschuss nicht gefährdet wird, achten wir bei jedem Projekt auf diese Punkte:

  • Antrag zu spät gestellt — nach verbindlicher Auftragsvergabe ist die Förderung verloren.
  • Fehlende oder fehlerhafte Fachunternehmererklärung.
  • Hydraulischer Abgleich nicht durchgeführt: Er ist Fördervoraussetzung, nicht optional.
  • Anlage nicht effizient genug ausgelegt — eine korrekte Heizlastberechnung ist die Basis.

So begleitet Sie IQ Wärmetechnik

Wir übernehmen die komplette technische Grundlage für Ihren Förderantrag: Heizlastberechnung, Auslegung der Wärmepumpe, hydraulischer Abgleich und die nötigen Fachunternehmer-Bestätigungen. So ist sichergestellt, dass die Anlage förderfähig ist und Sie den maximal möglichen Zuschuss ausschöpfen.

Für eine erste Einschätzung Ihres Eigenanteils nutzen Sie am besten unseren Angebotsrechner oder vereinbaren ein unverbindliches Beratungsgespräch.

Häufige Fragen

Kann ich die Förderung auch als Vermieter bekommen?

Ja, die Grundförderung steht auch Vermietern offen. Der Klimageschwindigkeits- und der Einkommens-Bonus sind hingegen selbstnutzenden Eigentümern vorbehalten.

Wird die Förderung mit dem Kredit kombiniert?

Der Investitionszuschuss lässt sich mit einem zinsvergünstigten Ergänzungskredit der KfW kombinieren, wenn Ihr Haushaltseinkommen unter der jeweils geltenden Grenze liegt. Wir beraten Sie zur passenden Kombination.

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